Anhebung Minijob-Grenze und Mindestlohn
Zum 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf € 12,00 je Stunde angehoben. Ebenfalls zum 1.10.2022 wurde die Minijob-Grenze von € 450,00 auf € 520,00 pro Monat angehoben. Die neue 520 Euro-Grenze orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Für die Einhaltung der Verdienstgrenzen für Minijobber sind die Arbeitszeiten jeweils mit den Erhöhungen anzupassen. Die alleinige Anhebung des Mindestlohns hätte in einigen Fällen zur Reduktion der Arbeitszeit geführt.
Wichtige Erinnerung: Bei Minijobbern muss die maximale Arbeitszeit im Arbeitsvertrag dokumentiert sein. Sonst gilt nach § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) eine Arbeitszeit von 20 Wochenstunden, was unter Berücksichtigung der neuen Mindestlohnbeträge und bei 4,33 Wochen pro Monat regelmäßig zur Überschreitung der Geringverdiener-Verdienstgrenzen führt.
Anhebung Midijob-Grenze
Die Midijob-Grenze wurde seit dem 1.10.2022 von € 1.300,00 auf € 1.600,00 angehoben und wird ab dem 1.1.2023 erneut angehoben auf € 2.000,00. Arbeitnehmer:innen mit einem monatlichen Gehalt bis zu dieser Höhe erhalten eine Entlastung bei den Beiträgen zur Sozialversicherung.