Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) in Deutschland verpflichtend eingeführt. Nachfolgend informieren wir Sie über die wichtigsten Punkte, damit Sie optimal vorbereitet sind.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist ein elektronisches Dokument, das Rechnungsdaten in einem strukturierten Format enthält. Sie unterscheidet sich von einer einfachen PDF-Datei dadurch, dass die Daten maschinenlesbar sind und automatisch verarbeitet werden können.
E-Rechnungs-Formate in Deutschland:
ZUGFeRD PDF-Datei mit eingebetteten Rechnungsdaten – sieht aus wie eine normale pdf-Rechnung, enthält aber zusätzliche Daten
XRechnung Datei, die nur maschinell verarbeitet werden kann – keine Ansicht oder Druckmöglichkeit der Datei ohne spezielle Software möglich
Wie kann ich eine E-Rechnung empfangen?
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Zum Empfang einer E-Rechnung reicht bereits ein E-Mail-Postfach aus. Das Unternehmen, welches die Rechnung ausstellt, entscheidet darüber in welchem Format die Rechnung erstellt wird und ob Übergangsfristen (siehe unten) genutzt werden oder nicht.
Als Mandant/in der Steuerberatung Sibylle Schmidt nutzen Sie DATEV Unternehmen Online, damit können sowohl das ZUGFeRD- als auch das XRechnungs-Format verarbeitet werden. Sie sind also bereits bestens vorbereitet für den Empfang von E-Rechnungen.
Muss ich eine E-Rechnung erstellen?
Die Pflicht zur Erstellung einer E-Rechnung gilt grundsätzlich nur bei umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen und zwischen Unternehmen (B2B-Umsätze). Ist der Leistungsempfänger ein Endverbraucher gilt die Verpflichtung zur E-Rechnung nicht.
Arztpraxen oder Therapeut/innen, die steuerfreie Heilbehandlungen erbringen, sind in den meisten Fällen nicht betroffen. Beispielweise muss für umsatzsteuerbefreite Heilbehandlungen sowie für Umsätze ohne Umsatzsteuer als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (§19 UStG) keine E-Rechnung erstellt werden.
Unternehmen, die grundsätzlich verpflichtet sind eine E-Rechnung zu erstellen, können vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026 zwischen der E-Rechnung und einer „sonstigen Rechnung“ wählen (Rechnungsformate wie bisher z.B. PDF oder Papierrechnung).
Welche Möglichkeiten bietet DATEV?
DATEV stellt Ihnen verschiedene Werkzeuge zur Verfügung, um den Umgang mit E-Rechnungen zu erleichtern. Wenn Sie E-Rechnungen erstellen wollen, kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen weiter, wie das bei Ihnen optimal umgesetzt wird.
DATEV Unternehmen Online ermöglicht den Empfang von E-Rechnungen.
E-Rechnungen sowohl im ZUGFeRD- als auch im XRechnungs-Format können mit Unternehmen Online verarbeitet werden. Sie sind also bereits jetzt bestens vorbereitet für den Empfang von E-Rechnungen.
DATEV E-Rechnungsplattform ermöglicht Empfang, Erstellung und Versand von E-Rechnungen.
Die E-Rechnungsplattform umfasst den kompletten sicheren Austausch von E-Rechnungen und hat eine Schnittstelle zu Unternehmen Online zur Übergabe der E-Rechnungen. Da Sie mit Unternehmen online und bereits E-Rechnungen verarbeiten können, ist die DATEV-E-Rechnungsplattform für den Empfang von E-Rechnungen derzeit nicht notwendig.
Zur Erstellung von E-Rechnungen kann das Zusatzmodul DATEV E-Rechnungsschreibung zusätzlich zur E-Rechnungsplattform genutzt werden. Die Funktionen dafür sind eingeschränkter im Vergleich zu Auftragswesen Next, die Kosten sind dafür geringer, wenn nur wenige E-Rechnungen erstellt werden.
Auftragswesen next ermöglicht die Erstellung und den Versand von E-Rechnungen.
Auftragswesen next ist eine Online-Anwendung mit der Angeboten, Rechnungen und E-Rechnungen direkt in der DATEV-Umgebung einfach erstellt und versendet werden können. Per Schnittstelle werde die Rechnungen / E-Rechnungen an Unternehmen Online übergeben.
Wenn Sie mehr als 10 E-Rechnungen pro Monat erstellen oder umfangreichere Nutzungsmöglichkeiten wünschen, ist Auftragswesen next empfehlenswerter zur Erstellung von E-Rechnungen im Vergleich zur DATEV E-Rechnungsplattform.