Wichtige steuerliche Änderungen zum Jahreswechsel

Detaillierte Informationen über wichtige steuerliche Änderungen zum Jahreswechsel finden Sie im folgenden Dokument (pdf-Datei).

E-Rechnung Ab 1. Januar 2025 ist bei Inlandsumsätzen zwischen Unternehmern die elektronische Rechnung (E-Rechnung) Pflicht. Für die Erstellung von E-Rechnungen gibt es Übergangsfristen. Ab 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmer E-Rechnungen empfangen können, dafür reicht bereits ein E-Mail-Postfach aus. Weitere Informationen finden Sie unter Steuernews zur E-Rechnung.

Geschenke an Geschäftsfreunde Die Freigrenze für Geschenke wurde von 35 € auf 50 € pro Empfänger und Jahr erhöht (ab 2024 rückwirkend). Geschenke über 50 € können nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) Unternehmen mit bis zu 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn können ab 2024 die vereinfachte EÜR nutzen. Freiberufler können den Gewinn immer per EÜR ermitteln, hier gilt die Grenze nicht.

Sonderabschreibung Die Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter wurde auf 40 % der Investitionskosten erhöht (rückwirkend ab 1. Januar 2024).

Steuerfreistellung des Existenzminimums Der Grundfreibetrag wird ab 2025 auf 12.096 € erhöht. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt auf 3.336 € pro Elternteil. Das Kindergeld wird auf 255 € pro Kind und Monat erhöht.

Kleinunternehmer-Regelung Ab 1. Januar 2025 wird die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung auf 25.000 € angehoben. Zudem entfällt die Pflicht zur Umsatzsteuer-Jahreserklärung ab dem Veranlagungsjahr 2024. Heilberufe können die Regelung auch für umsatzsteuerpflichtige Leistungen (z.B. Beratung) nutzen, während steuerbefreite Heilbehandlungen unbeachtet bleiben.

Umsatzsteuervoranmeldung Die Grenze für die vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung wird auf 9.000 € Zahllast im Vorjahr angehoben (bisher 7.500 €).

Mindestlohn und Minijob-Grenze Der Mindestlohn steigt ab 2025 auf 12,82 € pro Stunde. Die Verdienstgrenze für Minijobber wird auf 556 € monatlich angehoben.

Beitragsbemessungsgrenzen Sozialversicherungen Die Rentenversicherungsgrenze wird auf 8.050 € monatlich und die Krankenversicherungsgrenze auf 5.512,50 € erhöht. Die Beitragssätze bleiben stabil, die Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung steigen.

Digitale Arbeitsverträge Ab 1. Januar 2025 können Arbeitsverträge vollständig digital abgeschlossen werden.

Grundsteuer Ab 2025 wird die Grundsteuer auf Basis des reformierten Rechts erhoben. Der Hebesatz wird von den Gemeinden bestimmt.

Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege wird auf acht Jahre verkürzt. Gewinnermittlungen und Steuererklärungen müssen weiterhin zehn Jahre aufbewahrt werden.

Bekanntgabefrist bei Verwaltungsakten Die Bekanntgabefrist für Verwaltungsakte wird auf vier Tage verlängert, wenn der Bescheid per Post versandt wird.