Arztpraxen und Heilberufe
In Heilberufen, vor allem bei Ärztinnen und Ärzten, stellen sich steuerlich besondere Fragen, z.B. Abgrenzung steuerfreier Heilbehandlungen von steuerpflichtigen Leistungen oder die Abfärbung von gewerblichen Einkünften bei Personengesellschaften.
Zahnarzt- und Kieferorthopädiepraxen müssen umsatzsteuerliche Besonderheiten (z.B. eigene Laborleistungen oder kosmetische Behandlungen) beachten.
Aber auch bei Praxen für Psychotherapie, Physiotherapie und anderen Heilberufen müssen umsatzsteuerfreie und umsatzsteuerpflichtige Leistungen unterschieden werden.
Arztpraxen und Heilberufe steuerlich zu betreuen ist aufgrund der langjährigen Erfahrung ein Schwerpunkt unserer Steuerberatung.
Fachberater Heilberufe (IFU/ISM gGmbH)
Mit der Zusatzqualifikation Fachberater Heilberufe (IFU/ISM gGmbH) wurde das steuerliche Fachwissen zertifiziert überprüft. Jährlich müssen Fortbildungen zu diesem Fachgebiet nachgewiesen werden um die Fachberater-Qualifikation weiterhin führen zu dürfen.
Von diesem Spezialistenwissen profitieren unsere Mandanten und Mandantinnen als selbstständige Ärztinnen und Ärzte, Berufsausübungsgemeinschaften (BAG, früher Gemeinschaftspraxis), Praxisgemeinschaften oder Medizinischen Versorgungszentren (MVZ).