Seit Anfang Mai 2023 gibt es das Deutschlandticket, ein monatlich kündbares Abonnement für 49 €, mit dem deutschlandweit der öffentliche Nahverkehr genutzt werden kann.
Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen können ihren Beschäftigten das Deutschlandticket sowie andere Einzel-/Mehrfahrtenscheine oder Zeitkarten (z.B. Wochen-, Monats-, Jahrestickets) für den öffentlichen Personennahverkehr steuer- und sozialversicherungsfrei als Bonus zur Verfügung stellen oder bezuschussen.
Sofern die Beschäftigten den öffentlichen Nahverkehr nutzen, liegt der Zusatznutzen auf der Hand und stellt eine attraktive Möglichkeit in der Gehaltsabrechnung dar.
Steuer- und abgabenfrei
Folgende Voraussetzungen sind zu beachten:
- Das Ticket wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt oder bezuschusst (eine Gehaltsumwandlung wird steuerlich nicht begünstigt).
- Das Ticket darf auch (ausschließlich) für private Fahrten genutzt werden, es kann aber muss nicht für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt werden.
- Das Ticket ist für den Nahverkehr gültig (nicht für den Fernverkehr, jedoch Ausnahmen als Jobticket).
- Die steuerfreien Arbeitgeberleistungen (Ticket bzw. Zuschuss zum Ticket) mindern die Entfernungspauschale, die als Werbungskosten im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung der Arbeitnehmer:innen angesetzt werden können (dies kann über eine Pauschalbesteuerung mit 25% verhindert werden, ist aber nur dann in Betracht zu ziehen, wenn der Werbungskosten-Pauschbetrag überschritten wird).
- Die steuerfreien Arbeitgeberleistungen müssen in der in der Jahreslohnsteuerbescheinigung gesondert ausgewiesen werden.
- Der Zuschuss oder die Kostenübernahme für das Ticket ist steuer- und sozialversicherungsfrei (brutto=netto=Kosten) – auch zusätzlich zu einem eventuellen Sachbezug (z.B. Warengutschein).
- Das Deutschlandticket kann als vergünstigtes „Deutschland-Jobticket“ erworben werden. Derzeit werden 5% Rabatt gewährt, wenn Arbeitgeber:innen mind. 25% des Deutschland-Jobtickets bezuschussen. (Die Ticketbestellung muss durch Arbeitgeber:innen als Geschäftskunde abgewickelt werden.)